
Arbeitsrecht: Die relevantesten Paragraphen des ArbZG
Hier versuche ich das Wichtigste aus dem Arbeitszeitgesetz für Personaler hervorzuheben. Im Arbeitszeitgesetz ArbZG ist so ziemlich jeder Paragraph wichtig, ich beleuchte folgende Abschnitte:
Allgemeine Vorschriften
Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
Sonn- und Feiertagsruhe
Ausnahmen in besonderen Fällen
Zusammengefasst heißt das, maximal IM SCHNITT 8 Stunden am WERKTag darf gearbeitet werden. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen für Ausgleich gesorgt werden kann.
Ihr seht, die Angabe Werktag ist wichtig, durch diese Begrenzung auf Werktage (=Montag-Samstag) kann auch mehr als 8 Stunden gearbeitet werden bei einer 5 Tage Woche. Beispiel: 5 Tage pro Woche werden 8,5 Stunden gearbeitet, also 42,5 Stunden pro Woche. Teilt man diese 42,5 Stunden durch 6 Tage kommt man auf einen Schnitt von ca. 7,1 Stunden. Somit ist einme 48 Stunden-Woche maximal möglich, bei einer 5-Tage-Woche.